Do., 16.07.2020 , 18:00 Uhr

Volksbegehren "6 Jahre Mietenstopp" unzulässig

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute das Volksbegehren 6 Jahre Mietenstopp für ungültig erklärt.  Das Volksbegehren ist nicht zulässig. Damit gab das Gericht der Staatsregierung Recht. SPD, Grüne und Linke wollten mit dem Volksbegehren durchsetzen, dass Mieten für 6 Jahre gedeckelt werden. Benjamin Wildfeuer über das Urteil und die ersten Reaktionen

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