Mi., 02.04.2025 , 17:57 Uhr

Urteil nach versuchtem Totschlagprozess – Angeklagter ist schuldunfähig

Im Prozess eines versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung wurde am Landgericht Augsburg heute ein Urteil gefällt. Der 35-jährige Angeklagte hat im August letzten Jahres seine damalige Freundin stundenlang angegriffen und versuchte sie zu töten. Heute wurden vonseiten der Staatsanwaltschaft, der Anwältin der Nebenklägerin sowie der Verteidigung die Plädoyers gesprochen. Zudem kam es gleich zum Urteil. Der Mann leidet unter „paranoider Schizophrenie“. Dies sei der Grund, warum sich die Verteidigung für folgendes Urteil entschieden hat: Schuldunfähig.

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