Wohnungen, die mit staatlichen Mitteln gefördert wurden, unterliegen je nach Förderung unterschiedlichen Belegungs- und Mietpreisbindungen, an die sich Vermieter halten müssen. In Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gelten für die Wohnungsvergabe besondere Regelungen. Auch Augsburg gehört seit dem 01. Januar 2016 zu diesen Gebieten. Was viele nicht wissen: Auch mit höherem Einkommen kann man einen Antrag auf staatlich geförderte Wohnungen stellen.