Prüfung auf Alltagstauglichkeit: Abstand beim Überholen
Vor gut zwei Wochen ist eine Änderung in der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft getreten. Der Abstand beim Überholen von Fahrrädern ist nun klar definiert: 1,5 Meter in der Stadt, außerorts 2 m. Doch ist das überhaupt ohne Probleme umsetzbar?