Fr., 08.05.2020 , 18:00 Uhr

Prüfung auf Alltagstauglichkeit: Abstand beim Überholen

Vor gut zwei Wochen ist eine Änderung in der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft getreten. Der Abstand beim Überholen von  Fahrrädern ist nun klar definiert: 1,5 Meter in der Stadt, außerorts 2 m. Doch ist das überhaupt ohne Probleme umsetzbar?

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