Do., 17.07.2025 , 17:53 Uhr

Neues Ladenschlussgesetz – Das hat sich geändert

Ab dem 1. August tritt in Bayern das neue Ladenschlussgesetz in Kraft. Mit deutlichen Lockerungen für Einzelhändler und Städte. Künftig sind bis zu acht verkaufsoffene Abende im Jahr erlaubt. Dazu dürfen digitale Supermärkte rund um die Uhr öffnen, ganz ohne Personal. Besonders kleine Kommunen und ländliche Regionen sollen so gestärkt werden. Doch der Anlassbezug bleibt bestehen und sorgt weiter für Diskussionen.

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