Die November- und Dezemberhilfen sollen die Finanzausfälle zumindest ein wenig ausgleichen. Die bekommen vom Bund auch Gastronomiebetriebe – außer Brauereigasthöfe, die an eine Brauerei angeschlossen sind. Dadurch, dass die Brauereien weiter Bier verkaufen, an Getränkemärkte zum Beispiel, gelten diese Einnahmen auch für die eigenen Gasthöfe. Für die Betreiber ist das nicht nachvollziehbar.