1925 trat die Puppenmacherin Käthe Kruse gegen den weltweit größten Spielwarenkonzern Bing vor Gericht – und setzte sich durch. Ihre handgefertigten Puppen mit einzigartigem Design wurden erstmals als künstlerisches Werk urheberrechtlich geschützt. Ein historisches Urteil, das bis heute Bestand hat und die Rechte kreativ Schaffender stärkt.