Kontaktbeschränkungen, Versammlungsverbot und Betriebsuntersagungen. Am 31. März 2020 trat die erste bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Nur hat sich nicht jeder an die Corona-Regeln gehalten. Die Folge: 2.700 Bußgeldverfahren allein bei der Stadt Augsburg. Gegen manche davon wurde Einspruch eingelegt. Heute haben die ersten Hauptverhandlungen vor dem Augsburger Amtsgericht begonnen.